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die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, behindert den Vater rechtsbeugend - sie erstellt das Anhörungsprotokoll vom 21.7.16 erst ein Monat nach der Anhörung, und nimmt die Forderungen des Vaters nicht auf !


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  • Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, behindert sofort den bevollmächtigten Großvaters, z.B. Nichtgewährung Akteneinsicht !

    von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!


    zur Erfassung weiterer Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de


    § 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
    (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
    (3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.

    der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).

    beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?

    ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt

    das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.

    beim Anhörungstermin am 21.7.2016 hat die Richterin Gebhardt mehrfach unsachlich gehandelt

    z.B. : Verweigern des rechtlichen Gehörs und eines Schriftsatznachlasses und Verweigerung der Einsicht in das Schreiben vom 11.5.16 zum Gesundheitszustand der Mutter.

    die Richterin Gebhardt nahm vom Bevollmächtigte Darstellen nicht wie gefordert nicht im Vermerk auf !

    die Richterin erklärte in einer dienstlichen Äußerung zur Ablehnung vom 22.7.16 unter Anderem :

    die Richterin Gebhardt sieht kein Grund, sich befangen zu halten !

    dienstliche Äußerung vom 17.8.16 zur Ablehnung der Richterin vom 2016.07.22

    die Richterin Gebhardt übergibt das Schreiben vom 11.5.19 zum Gesundheitszustand der Mutter dem Vater nicht zur Einsicht, und benachteiligt ihn damit

    die Richterin Gebhardt lügt auch bezüglich der Dauer der Anhörung am 21.7.16 , sie gibt 90 Min als Dauer an, die Anhörung dauerte jedoch nur ca 35 Min.

    die Richterin lügt auch bezüglich des Bekanntsein der Bevollmächtigung des Großvaters !

    in der dienstlichen Äußerung erklärt die Richterin Gebhardt, die Unterlage das Schreiben vom 11.5.16 sollte mit dem Vermerk an den Vater gereicht werden - dies ist aber gerade nicht erfolgt und auch drei Jahre lang nicht vorgenommen worden, und war auch offensichtlich von Frau Gebhardt nicht geplant, somit hat sie gelogen.

    in dem Ablehnungverfahren gegen die Richterin Willenbücher, entscheidene Richterin der Ablehnung gegen Richterin Gebhardt vom 22.7.16, ergab sich die Information, dass die Richterin Gebhardt das Protokoll von der Anhörung am 21.7.16 erst einen Monat nach dem Termin als Gedächtnisprotokoll erstellt hat.

    somit entstand eine weitere Anlehnung der Richterin Gebhardt mit Datum vom 10.11.2016

    Ablehnung der Richterin Gebhardt vom 10.11.16

    weitere Ablehnung der Richterin Gebhardt vom 8.4.17

    die Ablehnung der Richterin Gebhardt vom 8.4.17 entschied die Richterin selber am 31.7.17 in eigener Sache.

    Eine ordentliche Bearbeitung der Ablehnung vom 22.7.16 wurde weder im AG Pankow/Weißensee noch im Kammergericht gewährleistet. Zielstellung war von Anfang an :
    die Deckelung des unsachlichen Verhaltens der Richterin

    die Ablehnungen vom 22.8.2016 ; 3.9.2016 und 10.11.16 wurden bis heute noch nicht bearbeitet.

    die Ablehnung vom 8.4.17 wurde nicht ordentlich gearbeitet, darauf gehe ich in einem gesonderten Blog noch ein.

    wenn überhaupt eine Bearbeitung erfolgte, sah sich die Richterin auf jeden Fall bemüßigt in der dienstlichen Äußerung festzustellen, "sie halte sich nicht für befangen", obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist und nur eine Beeinflußung der entscheidenen Richter zum Ziel hat.


    Meine Meinung :

    Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.



    

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